Welche Voraussetzungen sind nötig, um eine AHK nachrüsten zu können?

Veröffentlicht am 16.02.2023

Voraussetzungen für Anhängerkupplungen
Um an Ihrem Fahrzeug eine Anhängerkupplung nachrüsten zu können, ist in der Regel eine Bescheinigung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (TÜV, Dekra usw.) über den ordnungsgemäßen Anbau notwendig.

Nach neuer Regelung ist dies nicht mehr nötig, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

✔ Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (alle Prüfzeichen beginnen mit z.B. e1.00 - lfd. Nummer).
✔ Der Anbau- bzw. Bedienungsanleitung der AHK liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Abb. 30 bei.
✔ Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben.


Jede Anhängevorrichtung muss mit einem Typenschild versehen sein, damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erlischt. Folgende Angaben muss ein Typenschild enthalten:

✔  Durchmesser der Kupplungskugel
✔  Prüfnummer
✔  Serien- bzw. Produktionsdaten
✔  Stützlast in kg
✔  D-Wert in kN
✔  Artikelnummer / Typennummer des Herstellers

Voraussetzungen für Fahrer
✔ Führerschein B96 für Anhänger über 750 Kilogramm
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