Tipps & Tricks für Fahrradträger

Veröffentlicht am 16.02.2023

Darf ich einen Fahrradträger auf jeder Anhängerkupplung nutzen?


Generell sind die durch uns angebotenen Anhängevorrichtungen für den Betrieb von Fahrradträgern geeignet. Andernfalls weisen wir Sie vor dem Nachrüsten darauf hin und versuchen, eine Alternative für Sie zu finden.


Mit welchem Gewicht darf der Fahrradträger beladen werden?

Zunächst muss geprüft werden, über welche Stützlast die Anhängerkupplung verfügt und welche Mindeststützlast bzw. welcher D-Wert für die Montage des Fahrradträgers erforderlich ist - diese Daten finden Sie in der Anbauanleitung. (Bitte beachten Sie auch das Eigengewicht des Fahrradträgers!).

Um zu errechnen wie schwer die Fahrräder maximal sein dürfen, müssen Sie das Eigengewicht des Fahrradträgers von der Stützlast der Anhängerkupplung abziehen. Mit dem Ergebnis darf der Fahrradträger dann maximal belastet werden.

Rechenbeispiel: Hat die Kupplung zum Beispiel eine Stützlast von 75 Kg und der Fahrradträger wiegt 20 Kg, so darf er mit maximal 55 Kg beladen werden.


Was tun, wenn mein Fahrradträger das Kennzeichen verdeckt?

Wer sich für einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung entschieden hat, hat eine gute Entscheidung getroffen. Die Zeiten des mühseligen Aufsetzens auf den Dachträger sind vorbei.

Allerdings kann es vorkommen, dass der beladene Träger das Kennzeichen am Heck des Fahrzeuges verdeckt. Manch einer denkt sich dabei ein eigenes Schild aus Pappe zu basteln, um dem Problem aus dem Weg zu gehen, aber das ist nicht zulässig!

Egal ob das Kennzeichen zum Teil oder komplett verdeckt ist, muss das Kennzeichen am Fahrradträger die gleichen Vorgaben erfüllen wie das Originalkennzeichen. Nur die Plakette ist auf dem Wiederholungskennzeichen keine Pflicht. Wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet den Straßenverkehr und muss mit Bußgeldern rechnen!

Bei uns können Sie Ihr Wiederholungskennzeichen direkt mit dazu bestellen. Einfach online oder sprechen Sie uns direkt vor Ort an.

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