Achtung: Was sich 2025 für Camper ändert

Veröffentlicht am 14.01.2025

Das neue Jahr beginnt und Sie freuen sich schon auf den nächsten Urlaub mit ihrem Freizeitfahrzeug? Dann sollten Sie unbedingt die neuen Regeln und Gesetze für Freizeitfahrzeuge im Hinterkopf haben.
Aber keine Panik: Wir geben Ihnen eine Übersicht welche Änderungen auf Sie zukommen werden. 

Die verpflichtende Gasprüfung kommt zurück 🔍

Einige von Ihnen haben sicherlich noch in Erinnerung, dass bis zum 31.12.2019 (§60 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)) eine verpflichtende zweijährige Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen erforderlich war, um eine TÜV-Plakette bei der Hauptuntersuchung (HU) zu bekommen. Diese Regelung wird ab dem 19.06.2025 wieder in Kraft treten, nach dem sie einige Male ausgesetzt worden ist.
Wie bereits in der Vergangenheit üblich, müssen Gasschläuche, die Umschaltanlage und die DuoControl nach 10 Jahren erneuert werden. Auf den Schläuchen ist das Ablaufdatum abgedruckt.

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Wohnmobile über 7,5t: Fahrtenschreiber teilw. Pflicht🧾

Schon ab dem 01.01.2025 wird die Fahrtenschreiberpflicht greifen, auch unter Umständen bei Wohnmobilfahrern. Welche Fahrzeuge diese Pflicht betrifft, bestimmen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr hinsichtlich der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 & (EU) 165/2014.

Was sind Sozialvorschriften im Straßenverkehr?

Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind gesetzliche Bestimmungen, die die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern regeln. Sie legen fest, wie lange ein Fahrer am Steuer sitzen darf und wie lange er sich ausruhen muss. Das Ziel ist es, Übermüdung zu vermeiden und damit die Unfallgefahr zu senken.

Wir haben für Sie die wichtigsten Stellen herausgefiltert:

Wohnmobile über 7,5t ohne Anhänger

Wohnmobile ohne Anhänger sind nicht an der Verordnung gebunden. In der Regel dienen Wohnmobile nicht als Fahrzeuge zur Güterbeförderung und sind deshalb nicht von der Verordnung betroffen.

Wohnmobile über 7,5t mit Anhänger

Wenn Sie einen Anhänger mitführen und Sie das Gesamtgewicht von 7,5t überschreiten, so hat die Fahrtenschreiberpflicht Bestand. Die Art des Anhängers ist unbedeutend. Auch wenn das Wohnmobil nichtgewerbliche Güter transportiert, können die neuen Regeln gelten.

Falls das Wohnmobil oder die Wohnmobilkombination der Güterbeförderung dient, so unterscheidet man bei der Frage der Anwendung der Sozialvorschriften im Einzelnen:

1. Gewerbliche Güterbeförderung

Es gelten die selben Anwendungen der Sozialvorschriften wie bei anderen Fahrzeugen. Ausnahmeregelungen: Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006 & §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV

2. Nichtgewerbliche Güterbeförderung (bis zu 7,5t)

Aufgrund der Ausnahmereglung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 finden die Sozialvorschriften keine Anwendung.

3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung (über 7,5t)

Die Sozialvorschriften finden Anwendung sofern keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr.561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV gelten.

Wer mit einem Wohnmobil und einem Anhänger unterwegs ist, beispielsweise um ein Auto oder ein Boot zu transportieren, sollte prüfen, ob die neuen Vorschriften auch für ihn gelten. (Punkt 3)

Info:

Die Missachtung der Vorschriften kann zu einer Geldbuße von bis zu 1500€ führen. Das Fehlen der Fahrerkarte wird mit einer Ordnungswidrigkeit von 250€ geahndet.

Die neuen Fahrtenschreibern können nicht nur die Fahrzeiten aufzeichnen sondern erfassen auch, wann man eine Grenze überquert oder speichert auch Standorte bei Be- und Entladevorgängen.

Hier zum nachlesen:

Amtsblatt der Europäischen Union 2024/1258

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Verordnung (EG) Nr.561/2006 des EU-Parlaments  

Was sollten Betroffene tun? 🤔​

  • Digitalen Fahrtenschreiber einbauen lassen: Entsprechend der technischen Anforderungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799
  • Beantragung einer Fahrerkarte: Jeder Camper benötigt eine Fahrerkarte, damit die Nutzung des Fahrtenschreibers dokumentiert wird
  • Ruhe- und Lenkzeiten beachten: Informieren Sie sich über die entsprechenden Vorschriften
  • Regelmäßige Kontrolle:  Achten Sie darauf, dass der Fahrtenschreiber alle Daten zuverlässig erfasst. Gemäß den europäischen Vorschriften muss jeder Fahrtenschreiber alle zwei Jahre überprüft werden. Diese Prüfung kostet in der Regel rund 300€.

Umtausch des alten Führerscheins 🪪

Ab dem 19. Januar 2025 verlieren alle rosa und grauen Papierführerscheine ihre Gültigkeit. Nur Personen, die vor 1953 geboren sind, können diese weiterhin nutzen. Dies dient dem Schritt in Richtung eines digitalen Führerscheins in der EU. Bitte prüfen Sie umgehend Ihren Führerschein und seine Gültigkeit.

Sonstige neue Regeln ⚠️​

Fahrassistenzsysteme

  • Ab 2025 neu zugelassene Wohnmobile müssen mit automatischen Notbrems- und Spurhalteassistenten ausgerüstet sein

Erhöhung der Gebühren und Maut

  • Österreich: Jahresvignette: 103,80€, Zweimonatsvignette: 31,10€
  • Schweiz(JV: 40 Franken= 44€) und Slowenien(JV: 117€) bleiben gleich

Kfz-Versicherungsbeiträge

  • Bis zu 20% steigen die Kfz-Versicherungen aufgrund von Reparaturkosten und Inflation

Fazit 📝

Jetzt wissen Sie alles um ohne Bedenken mit ihrem Freizeitfahrzeug in den Urlaub zu fahren. 
Bitte beachten Sie das sich jederzeit Gesetzeslagen ändern können. Der Beitrag erläutert die Gesetzeslage mit dem Stand der Veröffentlichung (14.01.2025) dieses Beitrags. Es ist verpflichtend sich regelmäßig über mögliche Änderungen zu informieren. Beachten Sie auch ändernde Regeln bei PKWs.
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