Hollandöse und Sicherungsseil: Vorschriften, Nachrüstung und Anwendung
Veröffentlicht am 27.01.2025
Eine Hollandöse ist eine zusätzliche Befestigungsvorrichtung am Zugfahrzeug, die verhindert, dass das Abreiß- oder Sicherungsseil vom Kugelhals der Anhängerkupplung abrutscht. Sie besteht in der Regel aus einem Metallbügel oder einer Schelle, die fest mit dem Kugelhals verbunden ist. Bei der Befestigung sind zwei Anhängertypen zu unterscheiden. Bei gebremsten Anhängern ist ein Abreißseil angebracht, das vor dem Abreißen die Bremse des Anhängers aktiviert. Bei ungebremsten Anhängern ist zusätzlich ein Sicherungsseil oder eine Kette angebracht, die dafür sorgt, dass der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden bleibt.
Wie kann man die Hollandöse nachrüsten?
Bietet das Fahrzeug keine geeignete Befestigungsmöglichkeit für das Abreiß- oder Sicherungsseil, kann eine Hollandöse einfach nachgerüstet werden. Hierfür gibt es spezielle Metallbügel oder Schellen, die am Kugelhals der Anhängerkupplung befestigt werden. Die Montage ist durch einfaches Festziehen problemlos möglich. Achten Sie nach der Montage darauf, dass die Vorrichtung stabil und fest sitzt und nicht verrutschen kann. Nur bei automatisch klappbaren Anhängerkupplungen ist darauf zu achten, dass die Öse vor dem Einklappen der Kupplung wieder entfernt wird, da sonst die Automatik beschädigt werden kann.
Das Abreißseil befestigen: So funktioniert's
Bei der Befestigung des Abreißseils wird zwischen den verschiedenen Anhängertypen unterschieden:
Gebremste Anhänger: Das Abreißseil wird so befestigt, dass es beim Abkuppeln des Anhängers die Bremse aktiviert. Bevorzugte Befestigungspunkte sind: Ösen oder Bohrungen an der Anhängerkupplung oder Abschleppösen am Fahrzeugrahmen. Ist keine Öse vorhanden, kann das Seil notfalls als Schlaufe über den Kugelhals gelegt werden (in Deutschland zulässig).
Ungebremste Anhänger: Das Sicherungsseil oder die Kette muss so befestigt sein, dass der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden bleibt.
Vorschriften für die Anhängerbefestigung – Deutschland
Ein Ungebremster Anhänger mit einem Gesamtgewicht bix maximal 750 kg, hat keine gesetzliche Plicht einer weiteren Befestigung, aber es wird empfohlen den Anhänger nochmal extra mit dem Fahrzeug zu verbinden.
Bei einem Gebremsten Anhänger mit einem Gesamtgewicht größer als 750 kg, ist ein Abreißseil verplichtend. Wenn das Fahrzeug über keine passende Öse verfügt, dann ist auch eine über den Kugelhals gelegte Schlaufe zulässig.
Vorschriften für die Anhängerbefestigung im Ausland
In den meisten europäischen Ländern sind die Vorschriften strenger als in Deutschland, deshalb haben wir hier die wichtigsten Reiseziele und die Unterschiede zu Deutschland aufgelistet.
Niederlande
In den Niederlanden müssen alle Anhänger mit einer Sicherung ausgerüstet sein. Bei gebremsten Anhängern ist zusätzlich ein Abreißseil erforderlich, das die Bremse betätigt. Bei ungebremsten Anhängern muss jedoch ein starkes Sicherungsseil oder eine Kette angebracht werden, die den Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbindet. Das Abreiß- oder Sicherungsseil darf nicht über den Kugelhals geführt werden. Es muss an einer Hollandöse oder einem ähnlichen Befestigungspunkt befestigt werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zu 230 € verhängt werden.
Österreich
In Österreich ist ein Abreißseil für gebremste Anhänger vorgeschrieben. Eine Abrutschsicherung wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Bei ungebremsten Anhängern ist ein Sicherungsseil oder eine Kette vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder bis zu 100 € verhängt werden.
Schweiz
In der Schweiz muss das Abreißseil eines gebremsten Anhängers sicher befestigt sein und darf nicht abrutschen. Bei ungebremsten Anhängern ist ein Sicherungsseil vorgeschrieben. Bei abnehmbaren Anhängern sind Hilfskupplungen oder Ösen am Kugelhals nicht zulässig. Das Seil muss an einem festen Fahrzeugteil befestigt sein. Die Bußgelder bei Verstößen betragen bis zu 600 CHF (ca. 620 Euro). Bei schweren Verstößen droht ein Fahrverbot.
Fazit: Sicherheit geht vor
Die Hollandöse ist eine wesentliche Einrichtung zur Gewährleistung der Sicherheit im Anhängerverkehr. Vor allem in Ländern wie den Niederlanden und der Schweiz ist sie oft vorgeschrieben, um die Abrutschsicherheit zu erhöhen. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften empfiehlt es sich, alle Anhänger mit einer zusätzlichen Befestigungsmöglichkeit auszustatten, um Bußgelder zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.