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Stoßdämpfer
Radstoßdämpfer mit 100 km/h GTÜ-Bestätigung - Tandemanhänger
Radstoßdämpfer inklusive 100 km/h GTÜ-Bestätigung für Tandemanhänger Das Gutachten für die 100 km/h Zulassung wird erstellt von der zugelassenen Prüforganisationen GTÜ durch einen GTÜ-Prüfingenieur. Die Montageleistung beinhaltet den Einbau der neuen Radstoßdämpfer und die eventuell benötigten kleineren Ersatzteile. Bei einigen Anhängern kann es jedoch sein, dass Schweißarbeiten anfallen, die nicht im Preis enthalten sind. Fragen Sie unsere Meisterwerkstatt, ob eine Nachrüstung möglich ist und eben eventuelle besonderen Nacharbeiten geleistet werden müssen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie uns telefonisch oder gerne auch über das Kontakformular und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!Neu zugelassene AnhängerBeim Kauf eines PKW-Anhängers erhalten Sie eine EG-Übereinstimmungserklärung und die Zulassungsbescheinigung Teil II für die Zulassung Ihres Anhängers.Finden Sie in der Übereinstimmungserklärung den Vermerk "Der Anhänger ist werksseitig für 100 km/h vorbereitet", so können Sie bei ihrer Zulassungsstelle sofort eine 100 km/h Zulassung beantragen.Als Halter des Anhängers müssen Sie jedoch dafür eigenverantwortlich Sorge tragen, dass der Anhänger und das Zugfahrzeug als Gespann für 100 km/h tauglich sind.Bei bereits vorhandener ZulassungDie 100 km/h Regelung für Deutschland gilt erst seit einigen Jahren. Ältere Baujahre unserer Anhänger sind daher nur begrenzt oder nur unter bestimmten Vorraussetzungen, und nicht generell für die 100km/h Zulassung geeignet.Ist der Anhänger bereits zugelassen, so muss er für eine 100km/h Zulassung bei einem technischen Dienst wie TÜV, GTÜ oder DEKRA vorgeführt werden.Voraussetzung für eine 100 km/h Zulassung Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf 3.500 kg nicht überschreiten ABS im Zugfahrzeug Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer besitzen. Dies gilt nicht für ungebremste Anhänger, kann aber an jedem Anhänger nachgerüstet werden Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahren sein. Es gilt das Herstellungsdatum des Reifens nicht die Erstzulassung des Anhängers! Reifen müssen für mindestens 120 km/h ausgelegt sein - Geschwindigkeitskategorie L oder besser Zur Erlangung einer 100 km/h Zulassung gelten folgende Regelungen zur Bestimmung des maximalen zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers. Für ungebremste Anhänger0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Für gebremste Anhänger1,1 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Für gebremste Anhänger mit Schlingerkupplung 1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Neues zulässige Gesamtgewicht - Eigengewicht des Anhängers = Nutzlast
279,00 €*
Radstoßdämpfer mit 100 km/h GTÜ-Bestätigung - Einachsanhänger
Radstoßdämpfer inklusive 100 km/h GTÜ-Bestätigung für Einachsanhänger Das Gutachten für die 100 km/h Zulassung wird erstellt von der zugelassenen Prüforganisationen GTÜ durch einen GTÜ-Prüfingenieur. Die Montageleistung beinhaltet den Einbau der neuen Radstoßdämpfer und die eventuell benötigten kleineren Ersatzteile. Bei einigen Anhängern kann es jedoch sein, dass Schweißarbeiten anfallen, die nicht im Preis enthalten sind. Fragen Sie unsere Meisterwerkstatt, ob eine Nachrüstung möglich ist und eben eventuelle besonderen Nacharbeiten geleistet werden müssen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie uns telefonisch oder gerne auch über das Kontakformular und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!Neu zugelassene AnhängerBeim Kauf eines PKW-Anhängers erhalten Sie eine EG-Übereinstimmungserklärung und die Zulassungsbescheinigung Teil II für die Zulassung Ihres Anhängers.Finden Sie in der Übereinstimmungserklärung den Vermerk "Der Anhänger ist werksseitig für 100 km/h vorbereitet", so können Sie bei ihrer Zulassungsstelle sofort eine 100 km/h Zulassung beantragen.Als Halter des Anhängers müssen Sie jedoch dafür eigenverantwortlich Sorge tragen, dass der Anhänger und das Zugfahrzeug als Gespann für 100 km/h tauglich sind.Bei bereits vorhandener ZulassungDie 100 km/h Regelung für Deutschland gilt erst seit einigen Jahren. Ältere Baujahre unserer Anhänger sind daher nur begrenzt oder nur unter bestimmten Vorraussetzungen, und nicht generell für die 100km/h Zulassung geeignet.Ist der Anhänger bereits zugelassen, so muss er für eine 100km/h Zulassung bei einem technischen Dienst wie TÜV, GTÜ oder DEKRA vorgeführt werden.Voraussetzung für eine 100 km/h Zulassung Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf 3.500 kg nicht überschreiten ABS im Zugfahrzeug Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer besitzen. Dies gilt nicht für ungebremste Anhänger, kann aber an jedem Anhänger nachgerüstet werden Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahren sein. Es gilt das Herstellungsdatum des Reifens nicht die Erstzulassung des Anhängers! Reifen müssen für mindestens 120 km/h ausgelegt sein - Geschwindigkeitskategorie L oder besser Zur Erlangung einer 100 km/h Zulassung gelten folgende Regelungen zur Bestimmung des maximalen zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers. Für ungebremste Anhänger0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Für gebremste Anhänger1,1 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Für gebremste Anhänger mit Schlingerkupplung 1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Neues zulässige Gesamtgewicht - Eigengewicht des Anhängers = Nutzlast
179,00 €*
Radstoßdämpfer mit 100 km/h GTÜ-Bestätigung - Tridem
Radstoßdämpfer inklusive 100 km/h GTÜ-Bestätigung für Tridem Anhänger Das Gutachten für die 100 km/h Zulassung wird erstellt von der zugelassenen Prüforganisationen GTÜ durch einen GTÜ-Prüfingenieur. Die Montageleistung beinhaltet den Einbau der neuen Radstoßdämpfer und die eventuell benötigten kleineren Ersatzteile. Bei einigen Anhängern kann es jedoch sein, dass Schweißarbeiten anfallen, die nicht im Preis enthalten sind. Fragen Sie unsere Meisterwerkstatt, ob eine Nachrüstung möglich ist und eben eventuelle besonderen Nacharbeiten geleistet werden müssen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie uns telefonisch oder gerne auch über das Kontakformular und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!Neu zugelassene AnhängerBeim Kauf eines PKW-Anhängers erhalten Sie eine EG-Übereinstimmungserklärung und die Zulassungsbescheinigung Teil II für die Zulassung Ihres Anhängers.Finden Sie in der Übereinstimmungserklärung den Vermerk "Der Anhänger ist werksseitig für 100 km/h vorbereitet", so können Sie bei ihrer Zulassungsstelle sofort eine 100 km/h Zulassung beantragen.Als Halter des Anhängers müssen Sie jedoch dafür eigenverantwortlich Sorge tragen, dass der Anhänger und das Zugfahrzeug als Gespann für 100 km/h tauglich sind.Bei bereits vorhandener ZulassungDie 100 km/h Regelung für Deutschland gilt erst seit einigen Jahren. Ältere Baujahre unserer Anhänger sind daher nur begrenzt oder nur unter bestimmten Vorraussetzungen, und nicht generell für die 100km/h Zulassung geeignet.Ist der Anhänger bereits zugelassen, so muss er für eine 100km/h Zulassung bei einem technischen Dienst wie TÜV, GTÜ oder DEKRA vorgeführt werden.Voraussetzung für eine 100 km/h Zulassung Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf 3.500 kg nicht überschreiten ABS im Zugfahrzeug Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer besitzen. Dies gilt nicht für ungebremste Anhänger, kann aber an jedem Anhänger nachgerüstet werden Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahren sein. Es gilt das Herstellungsdatum des Reifens nicht die Erstzulassung des Anhängers! Reifen müssen für mindestens 120 km/h ausgelegt sein - Geschwindigkeitskategorie L oder besser Zur Erlangung einer 100 km/h Zulassung gelten folgende Regelungen zur Bestimmung des maximalen zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers. Für ungebremste Anhänger0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Für gebremste Anhänger1,1 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Für gebremste Anhänger mit Schlingerkupplung 1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeuges Neues zulässige Gesamtgewicht - Eigengewicht des Anhängers = Nutzlast
399,00 €*

S&E Anhängerzentrum
Große Auswahl von 750 kg bis zu Schwerlastanhängern zum Kauf für jeden Zweck, privat oder gewerblich.
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Unser Team nimmt sich gerne Zeit für eine persönliche Fachberatung.
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